„…wie ein Tropfen auf dem heißen Stein!“ – Hartz-IV- Regelsatz 2022 soll um drei Euro steigen! –

Hartz IV-Bedürftige erhalten ab dem kommenden Jahr mehr Geld. Dies hat das Bundeskabinett am Mittwoch den 15.09.21 beschlossen. Demnach steigt der Regelsatz ab 2022 beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe als auch der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von aktuell 446 Euro auf ganze 449 Euro. Das sind 0,76 Prozent, respektive drei Euro. Noch weniger ist es bei Kindern. Freude kommt da kaum auf.

Ebenso werden die Pauschalen für den Schulbedarf von Kindern im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes angehoben. Diese Pauschale erhöht sich in der Summe um 1,50 Euro von 154,50 Euro in 2021 auf 156 Euro in 2022. Für das erste Schulhalbjahr werden anstatt 103 Euro im kommenden Jahr 104 Euro überwiesen und im zweiten Schulhalbjahr 52 Euro anstatt 51,50 Euro.

Gemäß Statistischem Bundesamt haben sich innerhalb eines Jahres (bis August 2021) die Preise für Energie um 12,6 Prozent erhöht. Auch Lebensmittel sind im Vergleich zum Vorjahresmonat im August 2021 durchschnittlich 4,6 Prozent teurer, im Juli 2021 4,3 Prozent.

Die Erhöhung für 2022 ist unter anderem deswegen so niedrig, weil die Berechnungen auf Basis der Löhne und Preisentwicklungen aus 2020 vorgenommen wurden. Damals sind die Preise aber wegen der Senkung der Mehrwertsteuer deutlich niedriger gewesen als heute.

Angesichts der steigenden Inflation empfinden wir die geplante Erhöhung der Leistungen als geradezu unverschämt zu niedrig und fordern die neue Landesregierung auf, sich in Berlin für eine andere Berechnungsformel einzusetzen.

Landesarmutskonferenz MV

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern)

Alleinstehende / Alleinerziehende 449 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 404 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 360 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 360 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 376 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 311 Euro
(+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 285 Euro
(+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 6