Dringend jetzt die flächendeckende und wohnortnahe Schuldnerberatung absichern!

Schwerin, 28.06.23; Immer mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern suchen Hilfe bei Schuldnerberatungsstellen. Die hohe Inflation und gestiegene Energiekosten führen zu einem spürbaren Anwachsen von finanziellen Notsituationen und entsprechend wachsendem Beratungsbedarf.

Doch die wohnortnahen Beratungsstellen waren bereits ausgelastet. Nicht alle Menschen in finanziellen Notsituationen können überregionale (oder online-) Angebote nutzen. Auch die Zahl der Rentnerinnen mit Zahlungsrückständen steigt. Eine unzureichende Finanzierung führt zum Abbau wohnortnaher Beratungsstellen aus der Fläche. Mit großer Sorge blickt die Landesarmutskonferenz MV (LAK MV) auf die Zukunft der Beratungsdienste und die wachsenden Nöte der Betroffenen.

Beratungsangebote finanzschwacher Kommunen dürfen grade jetzt nicht Sparzwängen zum Opfer fallen. Eine angemessene Finanzierung und die Deckelung der Eigenanteile der Träger auf maximal fünf Prozent ist angesagt und notwendig.

Mit Inkrafttreten des zweiten Teils des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes (WoftG M-V) übertrug das Land die Verantwortung für die Ausgestaltung und Finanzierung an die Kommunen.  Das Land stellt nur noch so viel finanzielle Mittel zur Verfügung, wie diese ihrerseits aufzubringen bereit sind. Dabei müssen die tatsächlichen Bedürfnisse der Ratsuchenden in die diesbezüglichen Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

 

Hintergrund:

Die Beratungsstellen verzeichnen vor allem Anfragen wegen Energie- und Mietschulden. Auch werden die Beratungsersuchen komplexer in Bezug auf die materielle Existenz. Unter den Ratsuchenden waren mehr Erwerbstätige als noch vor sechs Monaten. Die geringen Erwerbseinkommen schützten nicht mehr vor Überschuldung. Wird eine Schuldenlage aber nicht rechtzeitig kompetent in einer Beratung bearbeitet, führt dies in der Regel in dann nur noch schwer (und teuer) zu bewältigende Verfahren und zuweilen zu tragischen Abwärtsspiralen. Die Stärkung der Ausbildung von Beratenden und die Sicherstellung von niedrigschwelligen Angeboten für alle Ratsuchenden ist daher essentiell wichtig und sollte aktuell höchste Priorität einnehmen.

 

Schwerin, der 28.06.2023