Geschäftsordnung der Landesarmutskonferenz Mecklenburg-Vorpommern

1.
Die Landesarmutskonferenz Mecklenburg-Vorpommern ist ein in regelmäßigen Abständen tagendes Forum von Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden, Vereinen, natürlichen Personen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern, die mit ihrer fachlichen Arbeit dazu beitragen, Armut vorzubeugen, zu überwinden und/oder die Selbsthilfeansätze der von Armut betroffenen und bedrohten Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.

2.
Die Landesarmutskonferenz versteht sich als regionale Initiative zur Nationalen Armutskonferenz. Sie ist ein Forum von Nicht-Regierungsorganisationen zur Vernetzung der Aktivitäten gegen Armut.

Daraus ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beratung über die Entwicklung von Armut und Armutsbekämpfung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Förderung gemeinsamer Aktivitäten der beteiligten Verbände und Initiativen zur Bekämpfung der Armut und ihrer Folgeerscheinungen,
  • Formulierung gemeinsamer Stellungnahmen und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktionen,
  • kritische Begleitung der landesweiten Armutsberichtserstattung,
  • Kooperation mit der Nationalen Landesarmutskonferenz und Kontakt zum Armutsnetzwerk der EU, insbesondere zu den an Mecklenburg-Vorpommern angrenzenden Ländern.

3.
Die Konferenz tagt mindestens zweimal im Jahr. Sie bildet bei Bedarf Arbeitsgruppen, organisiert fachpolitische Foren, Fachtagungen oder Expertenanhörungen.

4.
Die Konferenz setzt sich zusammen aus Mitgliedern und Gästen.

  1. a) Mitglieder können Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Gewerkschaften, Kirchen, Verbände, Vereine, natürliche Personen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern sein.
    Die Mitgliedschaft wird begründet durch schriftliche Erklärung gegenüber der Mitgliederversammlung und einem entsprechenden Beschluss.
    Im Hinblick auf Beschlüsse hat jedes Mitglied eine Stimme. Um den Konsens zu fördern, aber zugleich Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit sicherzustellen, werden Entscheidungen mit mindestens Zweidrittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder getroffen. Minderheitsvoten sind möglich.
  2. b) Mit dem Gaststatus arbeiten in der Konferenz weitere Personen und Gruppierungen sowie Gebietskörperschaften beratend mit.
    Die Mitgliederversammlung entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von weiteren Mitgliedern und Personen oder Gruppierungen mit Gästestatus.

5.
Die Landesarmutskonferenz wählt jeweils für zwei Jahre eine/-n 1. Sprecher/-in und einen Sprecherrat (3 – 5 Mitglieder). Die Mitglieder des Sprecherrates wählen aus ihrer Mitte den/die Stellvertreter/-in der/des Sprecherin/Sprechers.

6.
Die Konferenz wird von der 1.Sprecherin oder dem 1.Sprecher einberufen. Eine Konferenz muss einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies wünscht.

7.
Mitgliederversammlungen sind zu protokollieren.

Güstrow, 21. Februar 2007