Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis. Daher sollte jeder Mensch in Deutschland das Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum einlösen können. Bundesweit ist ein Anstieg von Wohnungsnotfällen und Obdachlosigkeit festzustellen. Der Begriff des „Wohnungsnotfalls“ beschreibt eine Lebenslage, in welcher Personen bzw. Haushalte von einem Wohnungsbedarf mit hoher Dringlichkeit betroffen sind. Im Handlungsfeld der Prävention besteht dieser Notfall in der akuten Gefahr des Wohnungsverlustes, der – meist unter hohem Zeitdruck – verhindert werden soll, weil andernfalls Wohnungslosigkeit einträte.
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist in Deutschland von regional deutlich unterschiedlichen Entwicklungen geprägt. Zumindest in den großen Großstädten und in Ballungsgebieten sind die Wohnkosten in den letzten 5 bis 10 Jahren deutlich gestiegen, während die Einkommen nicht überall und nicht in allen Einkommensgruppen in gleichem Maße gestiegen sind. Vor diesem Hintergrund und den erheblichen Herausforderungen, Menschen unter diesen Bedingungen nach dem Verlust der Wohnung in mietvertraglichen Wohnraum zu (re-)integrieren, hat die Prävention als Handlungsfeld der Wohnungsnotfallhilfe deutlich an Bedeutung gewonnen. Um Wohnungsnotfälle und insbesondere Wohnungslosigkeit zu vermeiden, müssen öffentliche Akteurinnen und Akteure sowie die Freie Wohlfahrtspflege die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen, die notwendigen Ressourcen dafür bereitstellen und ausschöpfen. Weitere Beteiligte, wie z.B. die Wohnungswirtschaft oder die Betroffenenverbände, sind in diesen Prozess einzubeziehen. Ziel ist es, dass Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, weiterhin selbstbestimmt wohnen können.
Bereits im Jahr 2013 hat der Deutsche Verein „Empfehlungen zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern“ formuliert. Diese Empfehlungen, die einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Kooperation der verantwortlichen Akteurinnen und Akteure legten, werden durch die vorliegenden Präventionsempfehlungen mit der neuen Schwerpunktsetzung auf Maßnahmen und Interventionen zum Wohnraumerhalt ergänzt. Damit sind in den vorliegenden Empfehlungen konkrete Fallkonstellationen angesprochen, in denen Menschen von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Der Deutsche Verein adressiert mit diesen Empfehlungen zwei Ebenen der Wohnungsnotfallhilfe: Zum einen werden Empfehlungen ausgesprochen, die der Intervention auf der Fallebene dienen, zum anderen solche, die zur Intervention auf der strukturellen Ebene beitragen. Die Empfehlungen richten sich an die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure in Bund, Ländern und Kommunen einschließlich der Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Wohnungswirtschaft.
Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 16.09.2020 [PDF, 580 KB]