Beim 2. Lockdown die armen Mitbürger nicht vergessen

Im Monat November soll das öffentliche Leben wieder partiell heruntergefahren werden. Wieder erhalten verschiedene Branchen öffentliche Hilfe, um deren Überleben zu sichern –  dies geschieht zu Recht. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass es Bevölkerungsgruppen gibt, die über keine große Lobby verfügen und sich selbst kaum Gehör verschaffen können. Diesen Menschen fühlt sich die LAK MV verpflichtet und fordert daher die Landesregierung auf, diese Menschen mit ihren elementaren Bedürfnissen zu beachten.

Zunächst sind die sog. „Hartz IV-Empfänger*innen“ zu nennen: Schon jetzt wird darauf hingewiesen, dass es im Lockdown zu „Versorgungsengpässen“ bei den Tafeln mit der Versorgung von Lebensmitteln kommen kann, so dass arme Menschen auf dieses Angebot nicht mehr zurück greifen können. Dabei kann der Eindruck entstehen, dass Tafeln zum Regel-Einkaufsangebot gehören. „Tafeln können und sollen immer nur ein zusätzliches fakultatives Angebot zur Überbrückung von Notlagen sein. Sie sind nie Regelangebot und dürfen daher nicht ‚systemrelevant‘ sein“ sagt der scheidende Sprecher der LAK MV, Prof. Ulf Groth. Daher ist eine verbindliche Bonuszahlung, wie sie auch von Gewerkschaften gefordert wird, für Bezieher von z.B. SGB II/XII-Leistungen von mindestens 100 EUR/mtl. vorzusehen. „Dies muss rasch und unbürokratisch umgesetzt werden“ ergänzt Groth.

Außerdem muss mit Hochdruck dafür gesorgt werden, dass Schüler*innen mit kostenfreien IT-Leihgeräten für den online-Unterricht seitens der Schulen ausgestattet werden, wenn zuhause solche Geräte nicht zur Verfügung stehen und infolge von Quarantäne eine Schulschließung erfolgen muss. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass eine verlorene Generation zurück bleibt“ merkt Groth an. Es zeigt sich jetzt, ob seit dem ersten Lockdown genug getan wurde in dieser Richtung.

Zu einem sozialen Rechtsstaat gehört auch, dass ein menschenwürdiger Umgang mit alten Menschen, die in Heimen leben, auch in Pandemiezeiten möglich ist. „Ein Abschotten und Wegsperren, wie es teilweise beim ersten Lockdown passiert ist, darf es nicht erneut geben!“ mahnt Groth. Neben Hygienekonzepten für Heime können auch digitale Möglichkeiten den Kontakt zwischen Heimbewohner*innen und ihren Angehörigen in schwierigen Zeiten sichern. Hierfür sind Heimträger öffentlich landesseitig  zu unterstützen, um diese Infrastruktur vorzuhalten.

Aus dem ersten Lockdown ist bekannt, dass der Alkoholkonsum angestiegen ist. Daher warnt die LAK MV davor, dass es aufgrund von fehlender Prävention zu einem Anstieg von neugeborenen Kindern mit dem sog. FASD-Syndrom (Fetales Alkoholsyndrom) kommen kann mit fatalen, meist lebenslangen Folgen und enorm kostenaufwendigem Betreuungsaufwand. Nicht alle Frauen sind umfassend darüber informiert, welche negativen Folgen durch Alkoholkonsum, besonders in der frühesten Schwangerschaftsphase, für werdendes Leben entstehen kann. Daher wird die Landesregierung aufgefordert, im Zusammenwirken mit Krankenkassen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) rasch präventive Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Ebenso sind auch alle Gynäkologen gefordert, hierauf aufklärend hinzuweisen.