Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. fordert: Arme Familien in der Corona-Krise unterstützen – statt zu gängeln

Am 24.04.2020 hat das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf für das COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG vorgelegt, der unter anderem die Mittagsverpflegung für Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben, neu regeln soll, solange das Mittagessen in der Kita oder in der Schule aufgrund der aktuellen Situation wegfällt. Darin wird vorgeschlagen, dass Kommunen künftig aus dem Budget des Bildungs- und Teilhabepakets ein mobiles Mittagessen für bedürftige Kinder finanzieren können.
Statt einer unbürokratischen und direkten Auszahlung über den Regelsatz, den Kinderzuschlag, das Wohngeld oder das Asylbewerberleistungsgesetz an die Familien, wählen Sie einen bürokratischen und vor allem vielerorts nicht umsetzbaren Weg […] Wir müssen jetzt die Menschen, die es gerade sehr schwer haben, im Blick behalten und kurzfristig gute, einfache und direkte Lösungen organisieren, die ihnen Vertrauen und Wertschätzung entgegenbringen. Deshalb fordert der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e. V. eine unbürokratische und direkte Soforthilfe für Familien, die den Bedarf abdeckt. Für jedes Kind muss ein Betrag von 90€ monatlich direkt an die Familien ausgezahlt werden. Den vollständigen Brief finden Sie hier.